ARAG Recht schnell…

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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Fußball: Kein Schadensersatz wegen nicht gegebenem Tor ++++
Ein Tipper erhält keinen Schadensersatz nach einer vermeintlichen Schiedsrichter-Fehlentscheidung in einem Spiel zwischen dem 1. FC Nürnberg und dem FC Schalke 04 am 12.04.2019. Laut ARAG wies das Amtsgericht Nürnberg die Klage des Mannes gegen die Deutsche Fußball Liga (DFL) mit Urteil vom 19.09.2019 ab (Az.: 22 C 2823/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Nürnberg.

+++ Keine Betriebsgefahr bei Fahrzeug auf Förderband in der Waschstraße +++
Ein Kraftfahrzeug, das ohne eigene Motorkraft auf dem Förderband durch eine automatische Waschanlage gezogen wird, befindet sich nicht „in Betrieb“, da bei diesem Vorgang weder die Fortbewegungs- noch die Transportfunktion des Fahrzeugs zum Tragen kommt. Dies hat nach Auskunft der ARAG das Oberlandesgericht Koblenz klargestellt (Az.: 12 U 57/19). Ereigne sich während des automatisierten Wasch- und Transportvorgangs ein Unfall, hafte der Halter des Kraftfahrzeugs daher nicht aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr des Fahrzeugs, erläuterte das Gericht.

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Koblenz.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

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