ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick

+++ Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfen in Verlängerung +++
Die ARAG Experten weisen auf aktuelle Beschlüsse des Koalitionsausschusses hin, die in der Nacht gefallen sind. Danach soll das Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert werden, um auch weiterhin Massenentlassungen in der Corona-Krise zu verhindern. Zudem sollen Sozialversicherungsbeiträge noch bis 30. Juni 2021 zu 100 Prozent erstattet werden. Für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, würden vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet. Nur, wenn den Mitarbeitern während der Kurzarbeit eine Weiterbildung ermöglicht wird, ist weiterhin eine vollständige Erstattung der Sozialbeiträge möglich. Auch die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe werden verlängert. Eigentlich bis Ende August befristet, wird das Programm nun bis Ende 2020 fortgeführt.

+++ Liste der Risikogebiete wird länger +++
Nachdem bereits vor einigen Tagen mit Ausnahme der Kanarischen Inseln ganz Spanien mitten in der Urlaubssaison zum Risikogebiet erklärt wurde, folgten letzte Woche auch zwei kroatische Regionen, die zu den Lieblingsdestinationen bei deutschen Urlaubern gehören; die beiden südlichen Verwaltungsbezirke Sibenik-Knin sowie Split-Dalmatien. Doch damit noch nicht genug, seit gestern gehören laut Auswärtigem Amt nun auch zwei französische Festlandregionen dazu: Besonders betroffen sind die Regionen Ile-de-France, dort insbesondere das Departements Paris 75, und Provence-Alpes-Cote d’Azur (PACA), dort insbesondere die Departements Bouches-du-Rhone 13 und Alpes-Maritimes 06 an der Mittelmeerküste. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser Corona-Test bei Einreise nach Deutschland sowie gegebenenfalls eine Quarantäneverpflichtung.

+++ Kostenlose Corona-Tests bald Geschichte? +++
Tausende von Reiserückkehrern haben sich bei ihrer Einreise aus dem Urlaub kostenlos testen lassen und damit die Labore und Gesundheitsämter an ihre Grenzen gebracht. Deshalb plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun eine Änderung der Strategie. Statt der kostenlosen Tests bei Einreise soll für Rückkehrer aus Risikogebieten wieder ausschließlich eine 14-tägige Quarantäneregelung gelten. Der entscheidende Unterschied zur aktuellen Regelung: Der Corona-Test darf frühestens fünf Tage nach Einreise gemacht werden. Erst wenn dieser negativ ist, darf die Quarantäne verlassen werden. Ein maximal 48 Stunden alter Test, mit dem Urlauber aus Risikogebieten bislang eine Quarantäne umgehen können, ist dann keine Option mehr. Für Arbeitnehmer könnte das zum Problem werden, denn sie müssten dadurch fünf weitere Urlaubstage opfern. Ende der kostenlosen Tests an Flughäfen, Fernbahnhöfen und Autoraststätten soll nach der Urlaubssaison Mitte September sein.

+++ Erstattung auch ohne Reisewarnung +++
Wer wegen Corona eine gebuchte Reise storniert hat, kann einen Anspruch auf Rückzahlung des kompletten Reisepreises auch dann haben, wenn es noch keine Reisewarnungen für das Reiseziel gab. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Ausreichend sei, dass bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Coronavirus im Reisegebiet bestand.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Frankfurt am Main.

+++ Hundebiss ist versichert +++
Tierhalterhaftpflichtversicherungen können laut ARAG Experten wirksam ihre Deckungspflicht für Ansprüche ausschließen, bei denen der Schaden durch „bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung von Hunden dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen oder Anordnungen“ verursacht wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, verurteilte die beklagte Haftpflichtversicherung aber dennoch, für die Folgen eines Hundebisses einzustehen, da im konkreten Fall keine bewusste Pflichtverletzung nachweisbar sei.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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