Kfz-Versicherungswechsel: Gründlich prüfen statt einfach zugreifen

Kfz-Versicherungswechsel: Gründlich prüfen statt einfach zugreifen

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Internetvergleichsportale sind unzureichend, weil sie nur neue Tarife bewerten

Düsseldorf, 13. November 2018 – Jedes Jahr das gleiche Spiel: Zum Stichtag 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherungen kündigen und ihr Auto bei einem anderen, vermeintlich günstigeren Unternehmen versichern. Doch für einen angemessenen Versicherungsschutz sind Preise nicht allein maßgebend. Denn bei den Zusatzleistungen unterscheiden sich die Verträge enorm und bedürfen genauer Prüfung.

Dabei muss billig nicht schlecht sein, betont Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Aber es kann bitter werden, wenn sich erst nach einem Unfall herausstellt, dass die Teilkasko nach einem Haarwildunfall nichts zahlt, die Haftpflicht Geld nach einem Unfall einfordert, wenn ein „nicht Autorisierter“ am Steuer saß und nach einem Marderbiss nur das Kabel und nicht der ruinierte Motor erstattet wird. Zu den leicht übersehenen Knauserigkeiten zählt Klaus-Dieter Spauszus auch eine sehr steile Rückstufungstreppe, auf der man nach einem Unfall mehr Jahre braucht, um wieder auf den alten Rabattstand zu kommen. Hinter Lockangeboten verstecken sich häufig unfeine Versicherungslücken.

Empfehlenswerte Leistungen

Gründlicher über den eigenen Bedarf nachzudenken, empfehlen die Versicherungskaufleute bei diesen Punkten: Neuwerterstattung in Kasko mindestens ein Jahr lang, automatische Haftpflichterhöhung für Leihwagen im Ausland, Zahlung der Kasko auch bei grob fahrlässiger Unfallverursachung, Teilkasko-Deckung nach Unfall mit jeder Art von Tieren.

Daneben können auch passende Sonderrabatte und der Schadenrückkauf in Kasko wichtig werden, das heißt das Recht, eine Zahlung dem eigenen Versicherer erstatten zu dürfen, um eine Rabattrückstufung zu vermeiden. Letztere kann nämlich über mehrere Jahre durchaus tausend bis dreitausend Euro Mehrkosten verursachen. Schnäppchenjäger sollten sich zudem bewusst sein, dass bestimmte Risiken gar nicht versicherbar sind, wie z.B. der Diebstahl von Navi-CDs aus Autos, weil diese nicht mit dem Auto fest verbaut sind.

Vorsicht ist auch angebracht, wenn für den „alten“ Tarif ein Rabattschutz bei Haftpflicht- und Kaskoschäden vereinbart war und man jetzt zum vermeintlich günstigeren Angebot wechselt. Denn i. d. R. gilt der Rabattschutz nur bei dem Versicherer, bei dem der Kunde dafür bisher gezahlt hat. Hatte man vor dem Versichererwechsel Kfz-Schäden zu beklagen, kann es sein, dass der Tarifanbieter seinen neuen Kunden zu einem erheblich höheren Beitragssatz einstuft. „Billig, billig“ kommt dann im Nachhinein ziemlich teuer.

Das gilt insbesondere für Internet-Vergleichsportale, die jedes Jahr mit Schnäppchenangeboten werben. Doch in den Online-Datenbanken finden sich nur neue Kfz-Versicherungstarife. Dadurch können sie ihre Aufgabe des Vergleichens aber gar nicht erfüllen. Denn viele Kunden wissen gar nicht, dass ihre „alten“ Verträge beispielsweise noch bessere Rückstufungstabellen oder Rabattretter haben.

„Manche Versicherer bieten neuerdings Kfz-Tarife auf Basis der individuellen Fahrweise an“, informiert Spauszus. „Bei diesen Kfz-Telematiktarifen werden Kunden zwar mit geringen Versicherungsprämien gelockt, müssen aber dafür ihren gesamten Fahrstil offenbaren. Kunden sollten sich daher genau überlegen, ob sie für eine geringere Prämie ihr Bewegungsprofil dem Versicherer zur Verfügung stellen.“

Frühzeitig informieren

Fast alle Versicherungskaufleute können heute mehrere Vertragsvarianten bieten, mit Ein- und Ausschlüssen hantieren, „aber nicht mit allen Interessenten gleichzeitig in der letzten Novemberwoche lange Gespräche führen“, mahnt Klaus-Dieter Spauszus zu frühzeitiger Orientierung. Ende November muss nämlich die Kündigung beim alten Vertragspartner sein, wenn man zu einem anderen wechseln will. Am wichtigsten ist dabei nach Einschätzung der Versicherungskaufleute die Kenntnis der Entschädigungslücken. Diese sind meist gut versteckt und manchmal nur an fehlenden Bestimmungen im Kleingedruckten erkennbar. 5.000 bis 10.000 Euro können bei den Erstattungen leicht auf dem Spiel stehen, wenn man einfach zugreift, statt gründlich zu prüfen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

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