PKK Consulting AG – Fondsgebundene Lebensversicherung

Eine Fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Kombination aus einer gesonderten Kapitalanlage (meist Fonds) und einer Lebensversicherung.

Es wird innerhalb eines Vertrages sowohl Geld für den Erlebensfall angespart als auch Todesfallschutz vereinbart.

Der Sparvorgang erfolgt in Form einer Anlage in einem oder mehreren Investmentfonds oder anderen gesonderten Anlagen.
Bei Vertragsablauf erhält der Versicherungsnehmer üblicherweise den Wert der bis dahin erworbenen Wertpapier-Anteile in einer Summe. Bei fondsgebundenen Versicherungen hängt die Höhe der Ablaufleistung zum großen Teil von der Börsenlage ab oder vom Gegenwert der gewählten Kapitalanlage. Je nachdem, wie sich zum Beispiel die Fonds, in die der Sparanteil des Beitrages gelangt, an der Börse entwickeln und je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag endet, kann das Anlageergebnis günstig oder ungünstig sein.

Anders als bei der Kapitallebensversicherung und bei der privaten Rentenversicherung gibt es hinsichtlich der Auszahlung im Erlebensfall keine Garantieverzinsung. Überschussbeteiligung Die Versicherungsunternehmen erwirtschaften aus den fondsgebundenen Verträgen Überschüsse, wenn sie kostengünstiger arbeiten als zunächst kalkuliert.

Man spricht dann von Kostenüberschüssen, an denen Versicherte zu 50 Prozent beteiligt werden müssen. Auch wenn Versicherer bei fondsgebundenen Lebensversicherungen zu hohe Risikomargen in das Todesfallrisiko einkalkulieren, gibt es zusätzliche Gewinne. An diesen Risikoüberschüssen müssen die Versicherten zu 90 Prozent beteiligt werden.

Fondsgebundene Verträge müssen auch an diesen Kosten- und Risikoüberschüssen beteiligt werden.

Besonders in Zeiten, in denen die Kapitalanlagen schlecht laufen, haben diese Überschüsse eine wichtige Bedeutung für die Verträge.

Höchststandgarantien Einige Fondspolicen beinhalten eine Höchststandgarantie, welche auf einem sogenannten Garantiefonds beruht. Häufig wird für jeden Monat ein bestimmter Stichtag festgelegt. Der höchste Kurswert, der irgendwann an einem dieser Stichtage erreicht wurde, gilt als verbindliche Wertentwicklung des Fonds für eine bestimmte Periode (ein oder mehrere Jahre).

Das ist sehr kostenträchtig und vielfach mit Einschränkungen versehen.

Die garantierten Höchstkurse müssen mit viel Kapital in anderen Anlageinstrumenten (Derivaten) gesichert werden und werden oftnur dann gewährt, wenn der Vertrag bis zum vorgesehenen Ende durchgehalten wird.
Fondsgebundener Vertrag mit Anlage der Überschüsse in Fonds Teilweise werden Policen angeboten, bei denen der Sparanteil der Beiträge zunächst wie bei einer klassischen Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung angelegt wird. Sie erhalten eine garantierte Verzinsung von zurzeit 0,9 Prozent und eine Überschussbeteiligung.
Diese wird während der Ansparphase in Fonds angelegt, wodurch die Gesamtleistung verbessert werden soll.

Tatsächlich fließt üblicherweise aber nur sehr wenig Geld in die Fondsanlage, eine höhere Ablaufleistung ist eher gering und es werden zusätzliche Kosten verursacht.

Fondsgebundener Vertrag mit Anlage in einem Garantiefonds Bei Garantiefonds gibt es bei dem fondsgebundenen Vertrag auch eine garantierte, meist geringe Leistung.

Für diese Garantie muss dann aber nicht der Versicherer gerade stehen, sondern das Fondsunternehmen.

Hybridprodukte mit teilweiser Anlage in Fonds (sogenannte Zweitopf-Hybride) Ein Teil des Sparanteils der Beiträge wird mit einer garantierten Verzinsung, aktuell 0,9 Prozent, angelegt. Zum Vertragsende (bzw. Rentenbeginn) ist mindestens die Summe aller eingezahlten Beiträge garantiert. Ein kleiner Teil des Sparbeitrags wird während der Ansparphase in Fonds angelegt, was wenig bringt, jedoch zusätzliche Kosten verursacht.

Hybridprodukte mit teilweiser Anlage in Garantie-Fonds und in „normale“ Fonds (sogenannte Dreitopf-Hybride) Das sind Policen, bei denen der Sparanteil in drei unterschiedliche Anlagen fließt. Den ersten Teil des Sparanteils der Beiträge legt der Versicherer mit garantierter Verzinsung von zurzeit 0,9 Prozent an. Ein zweiter Teil des Sparbeitrags wird während der Ansparphase in einem Garantiefonds angelegt. Dadurch soll die Garantieleistung zusätzlich erhöht und noch eine kleine Chance auf eine höhere Gesamtleistung erzielt werden. Der dritte Teil des Sparanteils fließt in eine riskantere Kapitalanlage ohne Garantie. Tatsächlich fließt in der Regel eher wenig Geld in die beiden Fondsanlagen, die Chance auf eine höhere Ablaufleistung ist sehr gering und verursacht zusätzliche Kosten.

Variable Annuities Bei diesen Verträgen gibt es eine Garantie am Ende des Vertrages.

Bis dahin wird dem Kunden nichts garantiert.

Die Absicherungen werden durch den Kauf von Derivaten auf den Finanzmärkten (wie Hedging durchOptionsscheine) erzeugt und sind dadurch mit hohen Kosten verbunden. Variable Annuities stammenvon Unternehmen, die nicht der deutschen Aufsichtsbehörde unterstehen und es gibt normalerweisekeine Überschussbeteiligung.

Steuerliche Besonderheiten Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, ist die Auszahlung steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang bestanden hat, die Beiträge mindestens fünf Jahre lang gezahlt und keine wesentlichen Vertragsänderungen vorgenommen wurden.

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird außerdem vorausgesetzt, dass die vereinbarte Todesfallsumme mindestens 60 Prozent der Beitragssumme beträgt. Bei Verträgen ab 2005 gibt es nur eine 50-prozentige Steuerfreiheit des Auszahlungsbetrages, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang bestanden hat, er erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres oder – bei Vertragsabschluss ab 2012 – des 62. Lebensjahres endet und keine wesentlichen Vertragsänderungen vorgenommen wurden.

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen seit 1. April 2009 muss die Todesfallabsicherung spätestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss mindestens bei zehn Prozent des Zeitwerts oder der Summe der gezahlten Beiträge liegen. Entfällt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, wird die volle Kapitalertragssteuer auf die Erträge fällig.

Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten.

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen muss man mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten rechnen. Neben den Kosten für den „Versicherungsmantel“ können auch Kosten für die Fonds anfallen. Mangelhafte Flexibilität Fondsgebundene Lebensversicherungen sind im Vergleich zur eigenen Fondsanlage sehr unflexibel. Wer Geld aus der Fondspolice benötigt, kann bei Kündigung nur mit dem Rückkaufswert rechnen, welcher erschreckend gering ist auf Grund hoher Abschluss- und Verwaltungskosten.

Bei Fondspolicen mit Todesfallschutz verringert sich der Betrag, der für den Erwerb von Fondsanteilen verwendet wird, um einen weiteren Teil.

Kurzfristige Kursgewinne an der Börse können Versicherungsnehmer nicht realisieren, da Sie an die Kündigungsfristen beziehungsweise an den Ablauftermin des Vertrages gebunden sind. Im Rahmen einer fondsgebundenen Lebensversicherung kann man nur in bestimmte Fonds investieren.

Die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten ist bei Verträgen vor 2008 in aller Regel völlig unklar, weil der Versicherer hierzu keine Angaben macht. Bei späterem Vertragsabschluss ist der Versicherer zwar zu Angaben hinsichtlich der Kosten verpflichtet, diese sind aber teilweise nicht transparent oder in der Darstellung uneinheitlich.

Außerdem wird der Betrag für den Todesfallschutz normalerweise nicht angegeben.

Für den Verbraucher ist daher meist nicht klar, wie viel Geld letztlich von seinem eingezahlten Beitragfür den Sparvorgang verwendet wird.

Die Höhe der Ablaufleistung für den Erlebensfall wird nicht garantiert.

Ein ausreichend hoher Todesfallschutz ist über eine fondsgebundene Lebensversicherung nicht bezahlbar, weil er mit einem sehr hohen Beitrag für den Sparvorgang verbunden wäre und daher ungeeignet.

Eine Kombination mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung führt zu einer unangenehmen Knebelung: benötigt man den Berufsunfähigkeitsschutz und anderweitig (zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen) kann keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abgeschlossen werden, müssen die Beiträge für die fondsgebundene Lebensversicherung weiter bezahlt werden. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann nicht eigenständig fortgeführt werden und die Beitragsfreistellung würde zum Wegfall oder zur starken Verringerung des Versicherungsschutzes aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung führen.

Fazit:

Fondspolicen können eventuell steuerlich interessant sein, jedoch können hohe Kosten die Steuervorteile mindern oder ganz beseitigen. Es handelt sich meist um eine relativ riskante, undurchsichtige und unflexible Form der Altersvorsorge. Fondsgebundene Lebensversicherung ist daher in der Regel ungeeignet für die Altersvorsorge.

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