Stiftung Elektro-Altgeräte Register: „Passive“ elektronische Geräte ab 01. Mai 2019 im Anwendungsbereich des ElektroG

Antennen, Kabel und Steckdosen werden ab dem 1. Mai 2019 wie alle anderen Elektrogeräte behandelt. Hersteller solcher „passiver“ Geräte sollten rechtzeitig einen entsprechenden Registrierungsantrag stellen.

Hersteller, Händler und Importeure von so genannten „passiven“ elektronischen Geräten müssen diese Produkte ab dem 1. Mai 2019 nach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) registriert haben. Hierdurch soll eine umweltgerechte Entsorgung der Produkte gewährleistet werden. Hintergrund ist eine geänderte Rechtsauffassung der staatlich beauftragten Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear). „Passive“ elektronische Geräte sind Elektrogeräte, die Ströme lediglich durchleiten, wie zum Beispiel Antennen, fertig konfektionierte Kabel oder Steckdosen. Bauteile wie Kabel-Meterware sind nach wie vor vom ElektroG nicht erfasst und somit nicht registrierungspflichtig.

„Obwohl die neue Vorgabe für die so genannten „passiven“ Elektrogeräte seit Januar bekannt ist, trifft sie viele Unternehmen noch unvorbereitet“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. „Wer mögliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen von Wettbewerbern vermeiden will, sollte seine Produkte umgehend bei der stiftung ear registrieren.“

Hintergrund der jetzt anstehenden Änderung ist die Harmonisierung der praktischen Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie. Die stiftung ear möchte mit anderen europäischen Ländern gleich ziehen, in denen „passive“ Geräte bereits unter das nationale Gesetz fallen. Eine Übersicht der Produkte, die laut stiftung ear „passive“ Geräte sind, finden Sie auf der Website. Wenn Unternehmen wissen möchten, ob sie vom ElektroG betroffen sind, können sie gerne das Video des weee full-services anschauen.

Berlin, 29. April 2019

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