Neuerungen beim Teilzeit- und Befristungsgesetz seit 01.01.2019 in Kraft

Seit dem 01.01.2019 gilt das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Neben Anpassungen bei der Arbeit auf Abruf wurde auch die neue Brückenteilzeit eingeführt. Die Brückenteilzeit können alle Arbeitnehmer, egal ob in Voll- oder Teilzeit, nutzen. Wichtige Voraussetzungen hierzu sind: – Im Unternehmen sind mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt – Mittelständler, also Arbeitgeber mit 45 bis […]

Ihr Recht auf Brückenteilzeit

ARAG Experten über die neuen Regeln zur Teilzeit Der Bundestag hat das neue Gesetz zum Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit verabschiedet. Arbeitnehmer in Unternehmen ab 45 Angestellten können ab 2019 die so genannte Brückenteilzeit wählen. Die ARAG Experten nennen die Details. Wichtige Infos in Kürze Für Arbeitnehmer – Das neue Recht auf Brückenfreizeit gilt ab […]